AGB / Reisebedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

651 a - m BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung, Reisebestätigung

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage dieses Prospektes bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Golf Guide Tours GmbH - München, zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus dem Prospekt ergeben und auf diesen Bezug genommen wird.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k BGB erfolgen. Bei Vertragsschluss zahlen Sie 20% des Reisepreises an. Soweit den besonderen Kataloghinweisen nicht etwas anderes zu entnehmen ist, zahlen Sie bitte den Restreisepreis 30 Tage vor Reisebeginn. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Ebenso sofort fällig bei Buchung sind gesondert ausgewiesene und vermittelte Fremdleistungen wie Linien- und Charterflüge oder auch Platzreservierungen oder Upgrades auf Business- oder Firstclass-Tickets.

Die vollständige Zahlung des Reisepreises 30 Tage vor Abreise ist die Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Bei Buchungen unter 30 Tagen vor Reisebeginn erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrages mit der Reisebestätigung. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Golf Guide Tours GmbH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Golf Guide Tours GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. zu belasten.

3. Leistungen, Preise

Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich grundsätzlich aus den Angaben im Katalog/Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Golf Guide Tours GmbH. Bei mit anderen Partnern durchgeführten Golfreisen gelten deren Reisebestimmungen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Golf Guide Tours GmbH ist berechtigt die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

4.3 Preiserhöhungen ab 4 Wochen vor Reisebeginn sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

4.4 Eine Preiserhöhung ist auch zulässig, wenn die für die Reise erforderliche Personenzahl nicht erreicht wird, die angemeldeten Personen aber auf der Durchführung der Reise bestehen. In diesem Fall ist Golf Guide Tours GmbH berechtigt den Preis den sich daraus ergebenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen anzupassen, siehe Ziffer 7.1.

5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten und den Rücktritt auch für die weiteren von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer erklären. Die Rücktrittserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Golf Guide Tours GmbH.

5.2 Golf Guide Tours ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen zu verlangen und unter Berücksichtigung eines möglichen Vorteils aus der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung. Anstelle eines nachzuweisenden Aufwandes ist Golf Guide Tours berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die wie folgt zu berechnen ist und zwar

a) bei Rücktritt von Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug:

bis 30 Tage vor Reisebeginn20 %
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn30 %
ab 21. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn60 %
ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn75 %
ab 1. Tag vor Reisebeginn100 %

b) bei Rücktritt von Reisen mit Eigenanreise:

bis 45 Tage vor Reiseantritt15 %
vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt20 %
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn30 %
ab 21. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn60 %
ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn75 %
ab 1. Tag vor Reisebeginn100 %

c) bei Rücktritt von Fremdleistungen oder vermittelten Charter- oder Linienflügen Im Falle des Rücktritts kann Golf Guide Tours GmbH bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotelier, dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen Leistungssträgern von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatzanspruch beläuft sich in aller Regel auf den vollen Reisepreis. Golf Guide Tours GmbH ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen.

Dem Reisenden bleibt vorbehalten, Golf Guide Tours GmbH gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Golf Guide Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wesentlich höhere Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.

5.3 Bei Reisen, die von anderen Veranstaltern durchgeführt werden (siehe jeweilige Hoteltabelle im Preisteil), gelten deren Reise- und Zahlungsbedingungen.

5.4 Ab 30 Tage vor Abreise erfolgt bei Stornierung eines Green Fee beziehungsweise Golfpaketes keine Rückerstattung. Golfplätze, bei denen die volle Stornogebühr über 30 Tage vor Abreise hinaus erhoben wird, teilen wir Ihnen bei Buchungs- bzw. Rechnungsstellung mit.

5.5 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.

5.6 Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 28,- EUR.

6. Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die nicht im Reisepreis eingeschlossen ist.

7. Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl- Vertragsbeendigung durch den Reiseveranstalter

7.1 Bis 30 Tage vor Reiseantritt kann der Reiseveranstalter die Reise absagen ( Rücktritt), wenn die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl, gleich ob vom Veranstalter vorgegeben oder behördlich festgelegt, nicht erreicht wird. Auf diese Mindestteilnehmerzahl ist im Prospekt, im Katalog oder in der konkreten Reiseausschreibung hinzuweise. Sagt der Veranstalter ab, sind bereits geleistete Anzahlungen zurück zu zahlen. Wird die vom Reiseveranstalter festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, vom Reiseveranstalter deshalb abgesagt, dann aber dennoch auf Wunsch einzelner Reisender durchgeführt, gilt Ziffer 4.3.

7.2 Golf Guide Tours GmbH kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Golf Guide Tours GmbH nachhaltig stören, oder wenn sich einer der Reisenden in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

7.3 Soweit der Kunde seine vertragliche Verpflichtung verletzt, der Golf Guide Tours GmbH bereits vor der Abreise die erforderlichen Passdaten zur Weitergabe an die entsprechenden Einreisebehörden zu übermitteln, kann der Reisevertrag ohne Setzung einer weiteren Frist gekündigt bzw. die Beförderung verweigert werden.

8. Zusatzleistungen

Golf Guide Tours GmbH kann dem Reisenden zusätzliche Leistungen vermitteln. Diese Leistungen werden nicht von Golf Guide Tours GmbH sondern von dem jeweiligen Leistungsträger erbracht. Sie sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.

8.1 Vermittlung eines Mietwagens Die Reservierung des Mietwagens kann über Golf Guide Tours GmbH erfolgen, das Vertragsverhältnis über den Mietwagen wird zwischen dem Leistungsträger und dem Reisenden begründet. Golf Guide Tours GmbH tritt nur als Vermittler auf, haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben Golf Guide Tours GmbH gegenüber; sie stellen keine Zusicherung von Golf Guide Tours GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang gelten grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde. Golf Guide Tours GmbH wird dem Reisenden auf Anfrage die jeweiligen AGB des Leistungsträgers verschaffen.

8.2 Vermittlung eines Linien- oder Charterfluges Die Vermittlung eines Linien- oder Charterfluges kann über Golf Guide Tours GmbH erfolgen, das Vertragsverhältnis über den Flug wird zwischen dem Leistungsträger und dem Reisenden begründet. Golf Guide Tours GmbH tritt nur als Vermittler auf, haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem Einfluß von Golf Guide Tours GmbH und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Golf Guide Tours GmbH ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Luftverkehrsgesellschaft an Sie weiterzugeben. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis oder Tarifänderungen ergeben sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.

8.3 Greenfees und Startzeiten-Reservierung Im Rahmen der Serviceleistungen bietet Golf Guide Tours GmbH die Reservierung Ihrer Wunsch-Startzeiten vor Reiseantritt an. Die gewünschten Startzeiten können von Golf Guide Tours GmbH nicht garantiert werden. Sollten die Startzeiten nicht mehr wie vom Reisenden gewünscht verfügbar sein, ist Golf Guide Tours GmbH berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Kunden andere Startzeiten verbindlich zu reservieren. Es gelten die Handicap- Bestimmungen der örtlichen Golfclubs/Golfplätze. Zu beachten ist, dass vor Ort ein gültiger Nachweis über das aktuelle Handicap verlangt werden kann. Das Nichterbringen des entsprechenden Nachweises durch den Kunden/Spieler kann zum Platzverweis führen. Nicht in Anspruch genommene Greenfees (hierzu zählt auch wetterbedingter Ausfall) sind von einer Rückerstattung aus geschlossen.

9. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB kündigen.

10. Gewährleistung / Haftung

10.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Golf Guide Tours GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Golf Guide Tours GmbH kann Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern der Reisemangel nicht bewusst wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw., die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.

10.2 Im Falle des Auftreten von Mängel ist der Kunde verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger vor Ort zu rügen, um diesem Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, haben Sie den Mangel sofort Golf Guide Tours GmbH mitzuteilen.

10.3 Unterlassen Sie, die nachweisliche Rüge des Mangels schuldhaft, sind Sie in soweit von Minderungs- oder vertraglichen Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen.

10.4 Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn Golf Guide Tours GmbH keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem Sie Golf Guide Tours GmbH hierfür eine angemessene Frist gesetzt haben. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Golf Guide Tours GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

11. Haftung

11.1 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung oder der Reisebestätigung ausdrücklich hinweisen. Wir haften nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

11.2 Die von den Luftverkehrsgesellschaften veranlaßten oder aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt Golf Guide Tours GmbH keinerlei Haftung.

11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen Golf Guide Tours GmbH ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf derartigen Übereinkommen beruhen, es zulässig ist, dass Leistungsträger insoweit in der Haftung für die von ihnen zu erbringenden Leistungen beschränkt sind oder deren Haftung ausgeschlossen ist.

11.4 Die Haftung von Golf Guide Tours aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde oder wir als Leistungsträger in Anspruch genommen werden.

11.5 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich gegenüber Golf Guide Tours GmbH, geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr verschulden gehindert waren.

12. Verjährung

12.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

12.3 Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

12.4 Schweben zwischen dem Kunden und Golf Guide Tours GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Golf Guide Tours GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften

13.1 Golf Guide Tours GmbH informiert Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich.

13.2 Für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft.

14. Golfgepäckgebühren

Da die Golfgepäckgebühren bei den verschiedenen Fluggesellschaften unterschiedlich berechnet werden, erhalten Sie auf Anfrage bzw. bei Buchung Ihrer Reise eine gesonderte Information.

15. Allgemeine Bedingungen

15.1 Alle Angaben in unserem Prospekt werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieses Prospektes entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

15.2 Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

15.3 Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15.4 Für Reisen, bei denen Golf Guide Tours GmbH der Veranstalter ist, erhält der Kunde mit Abschluss der Reise einen Sicherungsschein im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB.

Für Buchungen, bei denen Golf Guide Tours GmbH nur der Vermittler ist, gelten die Reisebestimmungen der für die Durchführung verantwortlichen Reiseveranstalter. Golf Guide Tours GmbH wird dem Reisenden auf Anfrage die jeweiligen AGB des Leistungsträgers verschaffen.


Golf Guide Tours GmbH,
Flössergasse 2, D-81369 München
Geschäftsführer Jürgen Kanzler

Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand:
Juni 2011 / Änderungen vorbehalten